Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsschule Code Zero in Bad Honnef
1. Reservierung
Nachdem wir ein Anmeldeformular zugeschickt haben, reservieren wir diesen Platz für 3 Tage.
2. Vertragsabschluss
Eine Anfrage zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung oder einem Törn ist schriftlich oder mündlich möglich. Die Anfrage wird mit dem Eingang des unterzeichneten Anmeldeformulars oder der Zustimmung per Email verbindlich. Code Zero bestätigt diesen Eingang schriftlich oder per Mail. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
3. Mindestteilnehmerzahl
Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behält sich Code Zero das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens 5 Tage vorher benachrichtigt.
4. Prüfungen
Alle Prüfungen werden durch Code Zero oder ihre Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Prüfungsgebühren sind vom Prüfling selbst an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu entrichten und somit nicht Bestandteil des Vertrages mit Code Zero. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuß verschobene Prüfungen kann Code Zero keine Haftung übernehmen. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kandidat gilt als “nicht erschienen” und die Prüfungsgebühren verfallen.
5. Körperliche Eignung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt, mindestens 30 Minuten schwimmen zu können, frei von ansteckenden Krankheiten oder Anfallskrankheiten zu sein. Bei der praktischen Ausbildung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Schwimmweste. Diese wird für die Ausbildung leihweise zur Verfügung gestellt. Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs oder Törn führen.
6. Personen und Sachschäden
Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Binnenpraxiskurse oder Törns entstehen haftet Code Zero nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
7. Mündliche Absprachen
Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
8. Teilnahmegebühren
Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens am ersten Kurs-/Trainingstag zu begleichen.
9. Rücktritt
Die Kursanmeldung ist mit dem Eingang des unterzeichneten Anmeldeformulars oder der bestätigten Email verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Im Falle einer Stornierung berechnen wir die folgenden Stornogebühren:
Bis 8 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir für die Stornierung 60% der Kursgebühr.
Zwischen 8 Wochen und 4 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir für die Stornierung 70% der Kursgebühr.
Zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Kursbeginn berechnen wir für die Stornierung 80% der Kursgebühr.
Innerhalb der letzten zwei Wochen vor Kursbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Ein Anspruch auf die Teilnahme des Kurses verfällt mit Zahlung der Stornogebühren.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise/Event- Rücktrittsversicherung.
Mit der Buchung eines Sportbootführerschein See Theorie-Präsenzkurses, stimmst du einer verbindlichen Buchung von mindestens drei Fahreinheiten Motorboottraining und einer Praxis Prüfungsfahrt zu, die auch im Falle einer Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen vor dem Kurs bezahlt werden müssen, da wir diese Termine exklusiv für dich reservieren und die Prüfung organisieren. Sind bereits noch weitere Motorboot Termine mit dir vereinbart, werden diese ebenfalls berechnet.
Motorboottraining: Die Planung und Durchführung des Motorboottrainings ist ein sehr komplexer Vorgang, der nach Abschluss und Bestätigung der Termine nicht mehr geändert werden kann. Daher bitten wir um sorgfältige Prüfung der besprochenen Termine vor der Bestätigung. Im Krankheitsfall werden wir Termine, die nicht innerhalb der nächsten 5 Tage stattfinden, versuchen umzubuchen. Eine gebuchte Praxisprüfung und Prüfungsfahrt muss jedoch in jedem Fall bezahlt werden.
Ergänzende Stornobedingungen bei SSS und SKS Wochen mit abschließender Prüfung:
Bei der Buchung einer SSS oder SKS Prüfungswoche ist eine Stornierung nicht möglich, da wir die Prüfung beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen müssen und für Anmeldung der Prüfung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Würde ein Teilnehmer stornieren, würde die Prüfung vom Prüfungsausschuss für die übrigen Teilnehmer ebenfalls abgesagt. Die Buchung einer SSS oder SKS Prüfungswoche verpflichtet daher den Teilnehmer zusätzlich zur Kursgebühr zur Zahlung der Prüfungsgebühr auch für den Fall der Abwesenheit.
10. Urheberrecht:
Alle dem Kursteilnehmer präsentierten Kursinhalte und die ausgehändigten schriftlichen Unterlagen, sind geistiges Eigentum von Code Zero und urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung von Code Zero unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen, und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Zusätzliche Bedingungen für Törns und Yachttrainings
1. Anzahlung
Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung fällig. Der Rest ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.
2. Bordkasse
Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
3. Anreise
Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch Code Zero zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber Code Zero besteht nicht. Die Schüler haben zur Praxis eigene Regenkleidung (Ölzeug), Ersatzbekleidung und Schuhe mit sauberer, rutschfester Sohle mitzubringen. Schwimmwesten werden von Code Zero gestellt.
4. Höhere Gewalt und Sturm
Bei Unwetterwarnungen oder über Windstärke 7 kann Code Zero den vereinbarten Praxistermin absagen. In diesem Fall wird von Code Zero ein alternativer Termin angeboten. (siehe weiter unten im Absatz) Aufgrund der hohen Materialbeanspruchung, verkürzt sich das das Yachttraining ab einer Windstärke von 6 bft um eine Stunde, ab 7 bft um 2 Stunden. Code Zero ist berechtigt vor Beginn von einem Törn oder Yachttraining zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, nicht erreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. In diesem Fall wird von Code Zero ein alternativer Termin angeboten. Wenn ein Teilnehmer an diesem Termin nicht teilnehmen kann, muss er innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Der Teilnehmer bekommt dann einen weiteren Termin angeboten und hat wieder 14 Tage Widerspruchsrecht, bis ein geeigneter Termin gefunden wurde. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
5. Schäden
Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muß er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Die vom Skipper geleistete Kaution wird in diesem Fall aus der Bordkasse gezahlt. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder Code Zero nur bei grober Fahrlässigkeit verlangen.
6. Routenplanung
Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
7. Zeitplan
Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann Code Zero keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
8. Rücktritt
Der Rücktritt eines Törn-/Yachttrainingteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von Code Zero akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann Code Zero den übrigen Törn-/Yachttrainingteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Termin auch weiterhin durchgeführt werden kann. Ein Rücktritt von der Buchung insgesamt muss spätestens vier Wochen vor dem betreffenden Termin erfolgen.
9. Haftung
Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Honnef.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusätzliche Bedingungen für Yachtcharter
Unsere Tätigkeit
Code Zero Yachtcharter ist eine Yachtcharter-Agentur und tätigt ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Code Zero Yachtcharter ist eine Charteragentur und kein Reiseveranstalter. Die in unserem Portal aufgeführten Yachten bieten wir Ihnen als Vermittler im Namen, Auftrag und Rechnung unserer Partner an. Wir sind befugt, für unsere Partnerunternehmen Charterverträge zu unterzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen. Unser Service ist für den Charterkunden kostenlos.
Als Vermittler können wir nicht für Ansprüche aus dem Chartervertrag gegen den Vercharterer haften. Ansprüche gegen den Vercharterer müssen vor Ort geltend gemacht werden. Über diesen Vertrag hinausgehende Leistungen wie Flugbuchungen u. a. m. sind nicht Bestandteil des Charter – Vertrages und werden daher von uns nicht angeboten. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig und bedürfen in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung durch den Vercharterer oder uns.
Charterpreis
Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht und ihrer Einrichtungen. Extras und Nebenkosten sind wie umseitig angeführt gesondert berechnet und bleiben bei einer etwaigen Refundierung von Charterkosten unberücksichtigt. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff, Gas, Wasser und alle Aufwendungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Instandhaltung der Yacht während der Charterdauer notwendig sind. Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder bei anderen Vertragsangaben berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt, sondern können entsprechend der gültigen Preisliste und den gültigen Geschäftsbedingungen des Vercharterers korrigiert werden. Abweichungen der Ausstattung der Yacht von übersandten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zu Preisabzügen, wenn alle für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht wesentlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden sind.
Befähigungsnachweise
Der Schiffsführer, auch Skipper genannt, muss das 18 Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der notwendigen Befähigungsnachweise zum führen der Yacht sein. Wichtig ist es, vorher abzuklären, welche das sein müssen. Der Charterer muss nicht zwangsweise auch der Schiffsführer sein. Dieser muss jedoch vor Fahrtantritt bestimmt und dem Vercharterer oder uns mitgeteilt werden.Für den Küstenbereich ist für Deutsche Staatsbürger der Sportbootführerschein See ausreichend. Er wird empfohlen für den 3 Meilenbereich rund um die Küste. Staatsbürger anderer Nationen benötigen den entsprechenden Schein ihres Heimatlandes.Verläuft der Törn weiter als 3 Meilen von der Küste entfernt, empfehlen wir den SKS (Sportküstenschifferschein).Von der rechtlichen Seite würde der SBF See zwar ausreichen, aber auf dem offenen Meer ist es sehr wichtig: das Wetter, den Wind, die Strömung und die Schiffsführung genau zu kennen und in seine Planung mit einzubeziehen.Letzten Endes entscheidet neben der gesetzlichen Verpflichtung aber der Vercharterer, welche Befähigungsnachweise er sehen möchte, da es schließlich sein Schiff ist. Wir klären das gerne ab.Wenn du ein Schiff auf Binnenwasserstraßen führen möchtest, ist für Deutsche Staatsbürger der Sportbootführerschein Binnen der richtige Führerschein bis zu einer Schiffslänge von 20m. Staatsbürger anderer Nationen benötigen den entsprechenden Schein ihres Heimatlandes.
Ist das Schiff mit einer Funkanlage ausgerüstet, muss sie auch benutzt werden. Bedient werden darf sie aber nur, wenn man im Besitz eines gültigen Funkscheines für See oder Binnenfunk ist. Das bedeutet, dass ohne Funkschein ein Schiff mit Funkanlage nicht geführt werden darf.
Behördliche Genehmigungen & Haftpflicht -Versicherung
Alle von uns angebotenen Partner besitzen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen der jeweiligen Länder. Alle Yachten sind Haftpflicht und Vollkasko versichert bei einer Selbstbeteiligung in Höhe des Kautionsbetrages gemäß des Angebotes. Persönliches Eigentum des Charterers und der Crew unterliegen nicht dem Versicherungsschutz, auch Außenborder, Beiboote, Windsurfer, Spinnaker etc. sind nicht versichert. Die Kaution ist Abhängig von der Größe der Yacht (siehe Vertrag). Die vom Charterer geleistete Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vercharterers aus Verlust oder Beschädigung der Yacht sowie ihrer Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände. Ausgenommen sind Schäden mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Treten während des Törns Schäden auf, so ist der Charterer verpflichtet, den nächstgelegenen Hafen anzulaufen und unverzüglich den Vercharterer zu benachrichtigen. Grundsätzlich werden alle Reparaturen durch den Vercharterer ausgeführt. Der Charterer verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Abwicklung eines Schadenfalles (Versicherungsfalles), insbesondere zur schriftlichen Erteilung der Auskünfte und Erklärung. Der Charter haftet dem Vercharterer für den Gesamtschaden, wenn er gegen diese Obliegenheiten zur Mitwirkung bei der Abwicklung des Versicherungsfalles verstößt. Für Verluste, Beschädigungen der Yacht und ihrer Ausrüstung haftet der Charterer bis zur Höhe der Kaution.
Zahlungsbedingungen
Mit dem Übersenden des unterschriebenen Chartervertrags ist eine Anzahlung der Chartersumme fällig. Die Zahlungstermine sind in dem Vertrag auf der Vorderseite geregelt. Nach Eingang des Charterbetrages erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie die Informationen zu Anreise, Fährverbindungen, Informationen zum Schiff, Hafenplan etc.
Yachtübernahme
Die Yacht wird vollgetankt übergeben. Schiffszustand und Vollständigkeit von Yacht und Ausrüstung werden anhand einer Checkliste vom Charterer bei der Übernahme genau überprüft und durch Unterschrift bestätigt. Beim Check – In sollten Sie sich Zeit lassen, denn es geht um Ihre Sicherheit. Ansprüche des Charterers wegen Mängel am Schiff oder fehlender Ausrüstungsgegenstände bei der Übernahme können nur geltend gemacht werden, wenn der Vercharterer vom Charterer darauf hingewiesen und ihm eine angemessene Frist gesetzt wurde und die Mängel im Übernahmeprotokoll festgehalten und vom Vercharterer gegengezeichnet wurden. Sollte der Vercharterer diese Verpflichtung innerhalb von 48 Stunden nicht einhalten, so ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Chartersumme wird voll zurückbezahlt. Der Vercharterer ist aber berechtigt, ein Ersatzschiff gleicher Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Bei einer Klassenabweichung nach unten ist der Charterpreis entsprechend zu mindern. Ein weitergehender Schadensanspruch ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit deren Beseitigung nicht verlangt, nicht bestätigt oder nicht angezeigt wurden. Dies gilt nicht für verborgene Mängel.
Yachtrückgabe
Der Charterer muß zu dem in der gültigen Buchung festgesetzten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen einlaufen, wenn nicht vorher eindeutig, schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei der Planung müssen auch Schwerwetter und andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Nach Beendigung der Charter-Reise übergibt der Charterer das Schiff dem Vercharterer zur Überprüfung von Zustand und Vollständigkeit vollgetankt. Während des Check-Outs sollten alle aufgetretenen Mängel schriftlich fixiert werden und dem Stützpunktleiter mitgeteilt werden, damit er sie beheben kann. Schäden und Mängel, welche der Charterer zur Grundlage von Gewährleistungsansprüchen machen möchte, sind vom Vercharterer (Basisleiter) schriftlich im Logbuch oder CHECK OUT – Liste zu bestätigen, und müssen bis spätestens drei Wochen nach Beendigung des Törns bei uns eingegangen sein. Die geleisteten Kautionen werden bei Schadensfreiheit nach vertragsgemäßer Beendigung der Charter zurückgezahlt. Bei Verlusten oder Schäden wird die Kaution bis zur endgültigen Kostenverrechnung ganz oder teilweise einbehalten. Verschwiegene Schäden hat der Charterer auch nach Rückzahlung der Kaution zu erstatten. Das Schiff muß zur vorgeschriebenen Zeit im Rückgabehafen ausgecheckt sein. Eine Verlängerung der Charter ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Wenn die Yacht später als der vereinbarte Termin zurückgegeben wird sind je angefangener Tag 30 % des Wochenpreises als Gebühr vereinbart.. Für während der Charterzeit durch die Crew verursachte Schäden haftet die Crew gesamtschuldnerisch, soweit die Kaskoversicherung nicht eintritt. Die Beweislast für die vertragsgemäße Nutzung während der Charterzeit trägt die Crew. Im übrigen richtet sich die Haftung der Crew nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung der Agentur
Die Agentur ist Vermittler des Vertrages zwischen Charterer und Veranstalter und haftet ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers. Eine Haftung von Code Zero Yachtcharter über die An- und Abreise der Charterer besteht nicht. Die Haftung von Code Zero Yachtcharter ist auf die Höhe des Törnpreises bzw. Chartergebühr beschränkt. Der Vercharterer haftet für Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit maximal bis zur doppelten Höhe des Charterbetrages. Für alle Mängel, die während der Charterzeit auftreten, und die vom Vercharterer zu vertreten sind, hat der Charterer dem Vercharterer oder dessen Vertreter, Gelegenheit zu geben, diese Mängel zu beseitigen.
Vorbehalte des Vercharterers
Der Vercharterer behält sich das Recht vor, den Schifffahrtsbereich entsprechend der Schiffskategorie oder bei unsicheren bzw. ungewöhnlichen Navigationsbedingungen zu begrenzen oder ein Nachtfahrverbot auszusprechen. Die Verantwortung für die Folgen einer Missachtung dieser Einschränkungen trägt allein der Charterer / Schiffsführer.
Kündigung durch den Charterer
Die Zeitspanne, für welche dieser Vertrag abgeschlossen wurde, kann nur mit Zustimmung des Vercharterers und nach Maßgabe der Möglichkeiten geändert werden.
Bei Stornierung durch den Charterer bis zu 6 Wochen vor Charterbeginn entspricht die Stornogebühr der Höhe der bis dahin zu leistenden Zahlungen, danach dem vollen Charterpreis. Bei abweichenden Stornoregelungen unseres Partners gelten dessen Stornobedingungen. Grundsätzlich fallen jedoch je nach Zeitpunkt der Stornierung 50% der Vermittlungsprovision (bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Charterbeginn) bzw. 100% der Vermittlungsprovision (bei Stornierungen ab 6 Wochen vor Charterbeginn) von Code Zero Yachtcharter an. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung. Eine Buchungszusage des Charterers (schriftlich per Brief, per E-Mail oder mündlich) ist bindend!
Sollte eine Weitervercharterung nach Storno für den gesamten oder nur einen Teil des vereinbarten Charterzeitraumes möglich sein, werden 10 % des Preises, zu dem die Weitervercharterung gelingt, als Unkostenbeitrag einbehalten. Der Rest wird dem Charterer rückerstattet. Ausfälle oder ungenaue Anzeigen von Messgeräten oder anderen Ausrüstungsgegenständen berechtigen dann nicht zu einem Nichtantritt oder Abbruch des Charters bzw. zu finanziellen Forderungen, wenn eine korrekte Navigation unter Anwendung klassischer Navigationsmethoden möglich und die Sicherheit von Schiff und Mannschaft nicht gefährdet ist.
Gerichtsstand,
anwendbares Recht Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Mieter und Agentur ist das Recht am Sitz der Agentur anwendbar und Gerichtstand am Sitz in Bad Honnef. Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Mieter und Veranstalter ist das Recht am Sitz des Veranstalters anwendbar und Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters
Vertragswirksamkeit
Sind einzelne Teile dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom 20.01.2022 und bis auf Widerruf gültig.